Freitag, 14. September 2012

KEA vor dem Verwaltungsgericht

Wieder ein Prozess und wieder geht es um das Jobcenter Köln-Kalk. Das Neue daran: Diesmal hat das damals von einem Hausverbot betroffene KEA-Mitglied selbst Klage eingereicht. Solidarische Prozessbeobachter treffen sich am Donnerstag, den 20.09.2012, 09:00 Uhr am Verwaltungsgericht vor dem Eingang 'An der Burgmauer'. Der Prozess beginnt um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 55, Erdgeschoss. Das Hausverbot, dessen Rechtmäßigkeit das Verwaltungsgericht nachträglich prüfen soll, war Auslöser einer langen Auseinandersetzung der KEAs u.a. solidarischen Menschen mit dem Jobcenter Köln-Kalk. Beinahe monatlich kam es zu unangemeldeten Besuchen, bis das Jobcenter endlich ein Einsehen hatte, dass permanente Polizeieinsätze und Hausverbote unverhältnismäßige Mittel sind, auf das Verteilen des Überlebenshandbuchs der KEAs zu reagieren. Seit geraumer Zeit wird dies auf Weisung des Hauses geduldet. Möglicherweise liegt es ja auch am Wechsel des Standortleiters. Auch die Verfahrenseinstellung beim Prozess am vergangenen Montag vor dem Amtsgericht könnte als ein Indiz gelesen werden, dass ernsthafte Gründe für eine Bestrafung, gleich welcher Art, nur schwerlich zu finden sind. Auch hier ging es um eine Aktion im Jobcenter Köln-Kalk. Perfide Täuschung Am 15. September 2011 begleiteten sich zwei KEAs gegenseitig als Beistand zu einem Termin. Während der üblichen Wartezeit wagte es einer der beiden, Druckexemplare des Überlebenshandbuchs, mit wichtigen Tipps für Erwerbslose, an andere Wartende weiterzugeben. Daraufhin erhielten sie Hausverbot. Um sich – ganz im Sinne des Dienstweges – darüber zu beschweren, gingen beide zum Standortleiter und wurden höflich gebeten zu warten. Der (damalige) Standortleiter rief derweil die Polizei und gelangte über deren Mitwirkung an die Adressen der Betroffenen. Genau genommen wurden sie durch die Bitte, zu warten, an der Vollziehung des Hausverbots - das sie friedlich und ohne Störung des betrieblichen Ablaufs vor Ort hinterfragen wollten - gehindert. Eine solche Täuschung ist - mit Verlaub - einfach nur perfide.

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