Sonntag, 2. März 2014

Darf das Atomwaffenlager Büchel blockiert werden?

01.03.14 - In einer Pressemitteilung informiert die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DfG-VK) über einen Prozess beim Verwaltungsgericht Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz verhandelte am Donnerstag, 27.02. über eine Klage des Heidelberger Atomwaffengegners Hermann Theisen. Theisen ist auch Mitglied der Deutschen Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK): "Theisen hatte für Mai 2013 eine Kundgebung vor dem Hauptbahnhof Koblenz angemeldet und dabei angekündigt, einen Blockadeaufruf zu verteilen. Mit dem Aufruf wollte er für die im Sommer 2013 geplanten Sitzblockaden vor dem Atomwaffenlager Büchel mobilisieren und zugleich an die rechtswidrige Verurteilungspraxis von gewaltfreien Sitzblockierern in den 1980er Jahren erinnern. Dies wurde von der Stadtverwaltung Koblenz untersagt, weil der Aufruf strafbar sei und er den Straftatbestand der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) erfülle, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft Koblenz, der sich die Stadt Koblenz angeschlossen hat. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geht es um die Frage, ob das Verbot rechtmäßig war." Eine Entscheidung wird in zwei Wochen erwartet.

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