Sonntag, 2. März 2014

Undemokratische Sperrklausel bei Europawahlen gefallen

01.03.14 - Am Mittwoch kippte das Bundesverfassungsgericht die seit 2011 bestehende Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum europäischen Parlament. 2011 war bereits die zuvor geltende Fünf-Prozent-Hürde für nichtig erklärt worden. Das ist im Sinne der demokratischen Rechte unbedingt zu begrüßen und ein Ergebnis der wachsenden Kritik an dieser undemokratischen Wahlbehinderung. Mehrere kleinere Parteien, darunter die Piratenpartei, die ÖDP und die Freien Wähler hatten dagegen geklagt. Auch die faschistische NPD und die faschistoiden Republikaner hatten sich an den berechtigten Protest angehängt. Ihnen geht es aber nur darum, die Parlamentstribüne für ihre zutiefst undemokratische nationalistische und faschistische Hetze zu missbrauchen. Das Verfassungsgericht erklärte die Drei-Prozent-Hürde mit der gleichen Begründung wie zuvor die Fünf-Prozent-Hürde für "grundgesetzwidrig": sie verletze die "Gleichheit der Wahl" und die "Chancengleichheit der Parteien", weil die Stimmen für kleine Parteien damit unter den Tisch fallen. Das stößt allerdings bei verschiedenen Vertretern der Regierungsparteien, aber auch der Grünen, auf massive Kritik. Der stellvertretende SPD-Vorsitzende Ralf Stegner erklärte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts ebne den Weg für "Antieuropäer" ins Europaparlament. Andere warnen vor dessen "Destabilisierung". Das wirft ein bezeichnendes Licht auf das Demokratieverständnis dieser Leute. Für sie ist es demnach völlig in Ordnung, Wahlergebnisse im Interesse "stabiler" Verhältnisse für die Herrschenden zu manipulieren. So vielen bei der letzten Bundestagswahl 15 Prozent der abgegebenen Stimmen einfach unter den Tisch, weil die Parteien, die sie erhalten haben unter der 5-Prozent-Hürde blieben. Auch dem Verfassungsgericht geht es mit seinem Urteil in erster Linie darum, die wachsende Zahl EU-kritischer Kräfte mit der Orientierung auf den bürgerlichen Parlamentarismus einzubinden. Die MLPD hat im Unterschied dazu seit jeher parlamentarische Sperrklauseln als undemokratisch abgelehnt. Diese richten sich nicht nur allgemein gegen kleinere Parteien, sondern insbesondere gegen die revolutionäre Perspektive der MLPD. Damit soll verhindert werden, dass die Tribüne der bürgerlichen Parlamente genützt wird, um für die Alternative des echten Sozialismus zu werben. Das Verfassungsgerichtsurteil erweitert die Möglichkeiten des Europawahlkampfs der MLPD. Mit dem Wegfall der Drei-Prozent-Hürde fällt einer der Hauptgründe, der viele mit der MLPD sympathisierende Menschen aus taktischen Gründen bisher davon abgehalten hat, ihr bei Wahlen die Stimme zu geben. Denn wegen dieser Hürde befürchten viele, ihre Stimme für die MLPD sei "verschenkt". Jetzt reichen bereits 120.000 Stimmen für eine Partei in Deutschland aus, um einen Sitz im europäischen Parlament zu erringen. Die MLPD kandidiert zu den Europawahlen als einzige Partei, die von einem linken, revolutionären Standpunkt aus die EU als imperialistisches Staatenbündnis kritisiert. Während die reaktionären Kritiker der EU wie die "Alternative für Deutschland" (AFD) die EU nur "reformieren" und den Nationalstaaten wieder mehr Befugnisse geben wollen, tritt die MLPD uneingeschränkt dafür ein: "Rebellion gegen die EU ist gerechtfertigt!" - und verbindet das mit der internationalistischen Perspektive vereinigter sozialistischer Staaten der Welt. Wer das befürwortet, kann und muss der MLPD bei den Europawahlen am 25. Mai diesmal ohne jede taktische Zurückhaltung die Stimme geben.

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