Mittwoch, 16. Juli 2014

Sozialgericht rügt Jobcenter - Hartz-IV-Bezieher unfair behandelt

Olpe/Dortmund. Dem Jobcenter im Kreis Olpe steht möglicherweise eine Klageflut ins Haus. Das Sozialgericht in Dortmund hat die Art und Weise, wie das Jobcenter den angemessenen Wohnraum von Hartz-IV-Beziehern berechnet, als nicht zulässig bewertet. Ein 47-jähriger Mann aus Olpe fühlte sich ungerecht behandelt. In dem Erörterungstermin der 58. Kammer ging es um die Klage eines Mannes aus Olpe, der in einer 80 Quadratmeter großen, 300 Euro Kaltmiete kostenden und laut Jobcenter „unangemessenen“ Wohnung lebt. Deshalb bekommt er nur 230 Euro für eine 50-Quadratmeter-Wohnung. Das muss nun korrigiert werden. Die aktuelle Wohnung des Mannes sei durchaus angemessen, sagte der Richter. Sieg auf ganzer Linie „Das war ein Sieg auf ganzer Linie“, freute sich der 47-jährige Hartz-IV-Bezieher nach den rund einstündigen Sondierungsgesprächen im Gerichtssaal 22 des Sozialgerichtes, an dem auch Gabrowskis Rechtsanwalt Klaus Hesse (Olpe) und eine Vertreterin des Jobcenters teilnahmen. Der Vorsitzende Richter Klein bemängelte, dass das Jobcenter des Kreises Olpe kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung des angemessenen Wohnraumes präsentieren könne. So würden die Zahlungen im Kreis Olpe auf der Grundlage eines einfachen Mietspiegels ermittelt. „So etwas geht nicht; alles wurde falsch berechnet“, sagte Klaus Hesse. Qualifizierter Mietspiegel zur Wohnraum-Bewertung notwendig Notwendig ist nach Auffassung der 58. Kammer des Dortmunder Sozialgerichts ein qualifizierter Mietspiegel, der keine pauschalen Quadratmeterpreise enthalte, sondern mit detaillierten Angaben zu jeder einzelnen Straße aufwarten könne. Verschiedene Gebietskörperschaften ermitteln den angemessenen Wohnraum allerdings auch auf der Grundlage des Wohngeldgesetzes. Selbst dann, rechnete das Gericht vor, wäre die aktuelle Wohnung billiger als zulässig. Der Richter schlug schließlich eine gütliche Einigung vor. Wenn das Jobcenter im Falle des 47-jährigen Olpers nach dem Wohngeldgesetz verfahre, sei die Angelegenheit vom Tisch. „Das Gericht hat dringend dazu geraten“, bekräftigte Rechtsanwalt Klaus Hesse, doch die beklagte Partei habe abgelehnt. Zunächst jedenfalls. „Wir müssen jetzt die Stellungnahme des Kreises abwarten. Entweder er verfährt nach Wohngeldgesetz oder er erstellt ein schlüssiges Konzept“, betonte Hesse. Die Erstellung eines solchen Konzeptes könne durchaus einen sechsstelligen Kostenaufwand verursachen, erklärte der Rechtsanwalt. So sehr sich der 47-Jährige auch über seinen Erfolg freute, so sehr ärgerte ihn der Umstand, dass bis zu einer Reaktion des Jobcenters auf das Ergebnis des Dortmunder Erörterungstermins noch einige Zeit vergehen kann. Bis dahin fehlt ihm nämlich das Geld, das ihm eigentlich zusteht. Doch Anwalt Klaus Hesse hatte noch im Gerichtsgebäude eine Lösung parat. Er beantragte für den Olper ein Darlehen - beim Jobcenter. Zehn weitere Fälle aus dem Kreis Olpe Die Hauptverhandlung des Sozialgerichts, der die Erörterung vorausging, ist noch nicht terminiert worden. Der Dortmunder Richter beschäftigte sich qam Freitag übrigens nicht nur einmal mit dem Jobcenter Olpe. Wie dem Aushang vor dem Gerichtssaal 22 im Erdgeschoss des Landesbehördenhausen zu entnehmen war, standen zehn weitere Fälle aus dem Kreis Olpe auf seinem Terminkalender. Sozialgericht rügt Jobcenter wegen falscher Bewertung | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-olpe-wenden-und-drolshagen/sozialgericht-ruegt-jobcenter-hartz-iv-bezieher-unfair-behandelt-id9583687.html#plx1069206119

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