Sonntag, 10. August 2014

Ist der Bundessicherheitsrat grundgesetzwidrig?

Kriegswaffenexporte: Verfassungsjuristen zweifeln an geheim tagendem Gremium / Urteil zu Grünen-Klage in Karlsruhe noch im Sommer erwartet Berlin. Ist der für die Genehmigung von Kriegswaffenexporten zuständige Bundessicherheitsrat grundgesetzkonform? Verfassungsrechtler haben Zweifel. Wie das Magazin »Spiegel« berichtet, erklärte der Rechtsprofessor Volker Epping, in der Verfassung werde in dem für Kriegswaffenexporte maßgeblichen Artikel 26 geregelt, dass die Bundesregierung, also Kanzlerin und alle Minister, darüber zu entscheiden haben. Doch das geheim tagende Gremium sei »ein Kabinettsausschuss, in dem nur ein Teil der Minister versammelt ist«. Entscheidungen des Bundessicherheitsrat seien demnach nur dann verfassungskonform, wenn das gesamte Kabinett die Entscheidungen noch einmal vorgelegt bekommt und dann absegnet, wird Epping zitiert. Auch der Gießener Verfassungsrechtler Steffen Augsberg äußerte sich kritisch. »Was über das Verfahren bekannt ist, legt die Vermutung nahe, dass die Entscheidung im Bundessicherheitsrat in der Sache abschließend ist und das Gesamtkabinett sich eben nicht mehr damit inhaltlich beschäftigt«, sagte er dem »Spiegel«. Eine juristische Neuordnung der Rüstungsexportkontrolle sei denkbar, dabei könne ein Parlamentsausschuss ähnlich dem, der die Geheimdienste kontrolliert, eingerichtet werden, der die Entscheidungen des Bundessicherheitsrates zugeleitet bekommt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe berät derzeit über eine Klage von Grünen-Abgeordneten gegen den Bundessicherheitsrat. Laut »Spiegel« wird in Regierungskreisen mit einem Urteil noch im Sommer gerechnet. Hintergrund ist das bereits 2011 offenkundig gewordene Bemühen, 200 Leopard-Kampfpanzer nach Saudi-Arabien zu verkaufen. Geklagt haben die Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Claudia Roth und Katja Keul. Sie fühlen sich unzureichend informiert. »Waffenexporte haben so schwere Folgen für Menschenrechte, Frieden und Stabilität in Staaten und Regionen, dass Geheimhaltung keinesfalls zu rechtfertigen ist«, hatte der außenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Jan van Aken, dazu erklärt. Deutschland ist immerhin drittgrößter Waffenexporteur. Van Aken monierte zudem, dass der Bundestag auf Waffenexportentscheidungen keinen Einfluss nehmen könne und allein der Bundessicherheitsrat entscheide. Kritisch äußerte sich auch Hans-Christian Ströbele. »Bei besonders sensiblen Waffendeals sollte das Parlament in die Diskussion über mögliche Genehmigungen eingebunden werden«, forderte der Grünen-Parlamentarier. Er könne als Abgeordneter aber seinen Kontrollaufgaben nicht nachkommen, wenn er keine Informationen habe. Agenturen/nd

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