Freitag, 8. August 2014

Verurteilt wird einer – Josef S., betroffen sind wir alle! Freispruch für Josef!

Josef S. wurde letzte Woche vom Wiener Landesgericht schuldig gesprochen. Der deutsche Student aus Jena, der bei der WKR-Demonstration verhaftet wurde und seitdem in U-Haft eingesperrt war, wurde wegen schwerer Sachbeschädigungen, Landfriedensbruch und versuchter schwerer Körperverletzungen zu zwölf Monaten verurteilt. Bei einer Prozess-Parodie, wo die einzigen Zeugen Polizisten waren und der wichtigste Belastungszeuge, ein Zivilpolizist, sich mehrmals in Widersprüche verwickelte, wurde Josef vorgeworfen, dass er als Rädelsführer des Schwarzen Blockes mehrere Schäden und Körperverletzungen gemacht und verursacht hat. Tatsache ist, dass außer der Teilnahme Josefs an der Demonstration, nichts bestätigt worden ist; es gibt tatsächlich keine Beweise für seine Schuld (nur Gegenbeweise gibt es!) – auch nicht von den Überwachungskameras – außer der widersprüchlichen und allgemeinen Lügen der Polizisten. Es ging ohne Zweifel um einen politischen Prozess, wo nicht nur Josef verurteilt wird, sondern auch das Recht der Volksmassen zu rebellieren. Staat, Justiz und Polizei haben gemeinsam gegen den Antifaschisten Josef gearbeitet, es war für sie wichtig, dass er schuldig besprochen wird – mit oder ohne Beweisen – damit sie ein Beispiel für die zukünftigen Demonstrationen haben. Obwohl Josef endlich enthaftet wurde, kann die Soli-Bewegung kaum über einen Sieg sprechen. Im Namen Josefs wird im Endeffekt die WKR-Demo verurteilt und außerdem die Beteiligung an antifaschistischen Protesten. In diesem Fall ist nur einer betroffen, gemeint sind natürlich wir alle! In Zukunft können anhand dieses Beispiels andere Antifaschisten, Demonstranten und Kämpfer hinter Gitter gebracht werden. Der Landfriedensbruch-Paragraf, mithilfe dessen Josef verurteilt wurde, ist ein faschistisches Gesetz, das gemeinsam mit dem Antiterror-Paragraf, gegen das Volk immer öfters angewendet wird. In diesem Prozess wurden die Demonstranten in einem allgemeinen Ausdruck auch als Terroristen bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft sprach nämlich im Abschlussplädoyer über den „Terrorismus“, gegen den der Staat sich wehren muss. Diese faschistischen Gesetzte, der angeblichen österreichischen Demokratie, geben dem Staat die Möglichkeit, Gruppen von Menschen zu verhaften und zu kriminalisieren, nur wenn ein Verdacht besteht, dass sie irgendwo anwesend waren, woher Gewalt ausging. Dieser faschistische Paragraf wurde in der letzten Zeit zweimal in Kraft gesetzt; einmal gegen den Antifaschisten Josef und einmal gegen Rapid-Fan-Aktivisten. Heute wird er gegen einzelne Personen eingesetzt, das Ziel ist jedoch, dass der gerechtfertigte Kampf und Widerstand der ArbeiterInnen und der Volksmassen kriminalisiert werden. Was die Herrschenden damit bezwecken, ist das Recht, sich zu organisieren und zu kämpfen, zu zerschlagen. Für 516 weitere Demonstranten, die sich bei der WKR-Demonstration beteiligt haben, sind Anzeigen und Haftstrafen nach dem Paragraf §274 Landfriedensbruch offen. Österreich ist allerdings nicht das einzige Land, wo solche faschistischen Gesetze immer öfter eingesetzt werden. In Deutschland wurde Tim für die Worte „Komm nach vorne!“, wegen Landfriedensbruchs, zu zwei Jahren Haft verurteilt und der Antifaschist Adel saß 4 Monate in U-Haft, weil er Nazis und Zivilpolizisten „beleidigt“ hat. Wir dürfen uns nicht einschüchtern und terrorisieren lassen. Nur mit unserer Teilnahme an der Bewegung, an den Protesten und Demonstrationen können wir in der Praxis den Terror brechen. Der Kampf gegen die steigende Faschisierung und Repression des Staates muss weitergehen! Es ist außerdem jetzt notwendiger denn je, konsequente und organisierte Solidaritätsarbeit zu leisten und die Rote Hilfe in Österreich aufzubauen.

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