Montag, 17. Oktober 2016

Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016



a) Anhörung zu Leiharbeit und Werkverträgen

Am 17. Oktober zwischen 12.30 Uhr und 14 Uhr findet die Anhörung der 
Sachverständigen zur geplanten Reform des 
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) statt und wird im 
Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 übertragen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw42-pa-arbeit-soziales-leiharbeit/463072

Gleich drei Vertreter des Interessenverbandes Deutscher 
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) werden an der Anhörung der 
Sachverständigen zur geplanten Reform des 
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) teilnehmen...
http://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/aueg-anhoerung-igz-vertritt-zeitarbeitsbranche

Wie diese den Gesetzesentwurf bewerten ist hervorragend den Vorträgen 
zum 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit der iGZ (pdf) zu entnehmen!
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2016/praesentationen_potsdamer_rechtsforum_gesamt.pdf

Kann uns jemand den Unterschied zwischen Sachverständigen und 
Lobbyisten erklären? Deutscher Gewerkschaftsbund und Wirtschafts- und 
Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in der 
Liste der geladenen Sachverständigen sind angesichts der laufenden 
Tarifverhandlungen nicht wirklich eine Gegenpartei...
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw42-pa-arbeit-soziales-leiharbeit/463072

Siehe dazu:

b) [WSI] Neue Analyse Leiharbeit und Werkverträge: Gesetzentwurf der 
Bundesregierung hat Schwächen

"Die Zunahme und der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen haben 
die Bundesregierung veranlasst, in ihrem Koalitionsvertrag Reformen 
anzukündigen. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung dieses Vorhabens 
durchläuft gerade das Gesetzgebungsverfahren. Am 17. Oktober findet 
dazu eine Expertenanhörung im Bundestag statt. Forscherinnen und 
Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) 
der Hans-Böckler-Stiftung haben den Gesetzentwurf analysiert. Ihr 
Fazit: Die von der Bundesregierung geplante Reform beinhaltet 
zahlreiche erfreuliche und notwendige Neuregelungen, die für mehr 
Transparenz und wirkungsvollere Sanktionen gegen Missbrauch sorgen. 
Insgesamt erreicht der Regierungsvorschlag das im Koalitionsvertrag 
vereinbarte Ziel jedoch nicht, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion – die 
Bewältigung von Auftragsspitzen und vorübergehenden 
Personalschwankungen – zurückzuführen und rechtswidrige 
Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zu verhindern. Mit dem 
vorliegenden Entwurf sei es beispielsweise weiterhin möglich, 
„Stammbeschäftigte auf Dauerarbeitsplätzen durch Leiharbeitskräfte zu 
ersetzen“, warnen die Arbeitsrechtlerin Dr. Nadine Absenger und ihre 
Kollegen. Für die effektive Abgrenzung von missbräuchlichen und 
ordnungsgemäßen Werkverträgen bringe der Gesetzentwurf nur wenige 
Verbesserungen, denn es fehle der ursprünglich vorgesehene 
Kriterienkatalog. Die Informationsrechte von Betriebsräten würden zwar 
klargestellt, die eigentlich notwenige Mitbestimmung sehe der 
Gesetzentwurf aber nicht vor. Zudem ist es aus Sicht der Forscher 
unwahrscheinlich, dass der deutliche Einkommensrückstand von 
Leiharbeitern gegenüber anderen Beschäftigten nachhaltig reduziert 
werden kann..." WSI-Mitteilung vom 12. Oktober 2016 bei der 
Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/63056_67635.htm

Siehe dazu auch die ausführliche Analyse von Nadine Absenger, Andreas 
Priebe, Helge Baumann, Marc Amlinger, Wolfram Brehmer, Karin Schulze 
Buschoff, Daniel Seikel, Thorsten Schulten und Alfred Kleinknecht in 
WSI-Report Nr. 32 10/2016 (pdf)
http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_32_2016.pdf

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