Montag, 17. Oktober 2016
Dossier: Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen 2016
a) Anhörung zu Leiharbeit und Werkverträgen
Am 17. Oktober zwischen 12.30 Uhr und 14 Uhr findet die Anhörung der
Sachverständigen zur geplanten Reform des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) statt und wird im
Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 übertragen
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw42-pa-arbeit-soziales-leiharbeit/463072
Gleich drei Vertreter des Interessenverbandes Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) werden an der Anhörung der
Sachverständigen zur geplanten Reform des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) teilnehmen...
http://www.ig-zeitarbeit.de/presse/artikel/aueg-anhoerung-igz-vertritt-zeitarbeitsbranche
Wie diese den Gesetzesentwurf bewerten ist hervorragend den Vorträgen
zum 5. Potsdamer Rechtsforum zur Zeitarbeit der iGZ (pdf) zu entnehmen!
http://www.ig-zeitarbeit.de/system/files/2016/praesentationen_potsdamer_rechtsforum_gesamt.pdf
Kann uns jemand den Unterschied zwischen Sachverständigen und
Lobbyisten erklären? Deutscher Gewerkschaftsbund und Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftliches Institut der Hans-Böckler-Stiftung in der
Liste der geladenen Sachverständigen sind angesichts der laufenden
Tarifverhandlungen nicht wirklich eine Gegenpartei...
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw42-pa-arbeit-soziales-leiharbeit/463072
Siehe dazu:
b) [WSI] Neue Analyse Leiharbeit und Werkverträge: Gesetzentwurf der
Bundesregierung hat Schwächen
"Die Zunahme und der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen haben
die Bundesregierung veranlasst, in ihrem Koalitionsvertrag Reformen
anzukündigen. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung dieses Vorhabens
durchläuft gerade das Gesetzgebungsverfahren. Am 17. Oktober findet
dazu eine Expertenanhörung im Bundestag statt. Forscherinnen und
Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI)
der Hans-Böckler-Stiftung haben den Gesetzentwurf analysiert. Ihr
Fazit: Die von der Bundesregierung geplante Reform beinhaltet
zahlreiche erfreuliche und notwendige Neuregelungen, die für mehr
Transparenz und wirkungsvollere Sanktionen gegen Missbrauch sorgen.
Insgesamt erreicht der Regierungsvorschlag das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel jedoch nicht, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion – die
Bewältigung von Auftragsspitzen und vorübergehenden
Personalschwankungen – zurückzuführen und rechtswidrige
Vertragskonstruktionen bei Werkverträgen zu verhindern. Mit dem
vorliegenden Entwurf sei es beispielsweise weiterhin möglich,
„Stammbeschäftigte auf Dauerarbeitsplätzen durch Leiharbeitskräfte zu
ersetzen“, warnen die Arbeitsrechtlerin Dr. Nadine Absenger und ihre
Kollegen. Für die effektive Abgrenzung von missbräuchlichen und
ordnungsgemäßen Werkverträgen bringe der Gesetzentwurf nur wenige
Verbesserungen, denn es fehle der ursprünglich vorgesehene
Kriterienkatalog. Die Informationsrechte von Betriebsräten würden zwar
klargestellt, die eigentlich notwenige Mitbestimmung sehe der
Gesetzentwurf aber nicht vor. Zudem ist es aus Sicht der Forscher
unwahrscheinlich, dass der deutliche Einkommensrückstand von
Leiharbeitern gegenüber anderen Beschäftigten nachhaltig reduziert
werden kann..." WSI-Mitteilung vom 12. Oktober 2016 bei der
Hans-Böckler-Stiftung
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/63056_67635.htm
Siehe dazu auch die ausführliche Analyse von Nadine Absenger, Andreas
Priebe, Helge Baumann, Marc Amlinger, Wolfram Brehmer, Karin Schulze
Buschoff, Daniel Seikel, Thorsten Schulten und Alfred Kleinknecht in
WSI-Report Nr. 32 10/2016 (pdf)
http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_32_2016.pdf
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