Donnerstag, 20. Oktober 2016
Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!
[Update 16 vom 19.10.16] Nächster Verhandlungstermin am 11.11.: Der
Ort steht fest - und die Zeit drängt!
Der Verhandlungsort der DGB TG mit BAP/iGZ am 11. November in Hamburg
ist das Hotel Holiday Inn, Billwerder Neuer Deich 14. Vorbesprechung
soll um 10 Uhr sein, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr...
Einiges spricht dafür, dass es die letzte Verhandlungsrunde sein könnte:
a) Alle gewerkschaftlichen Begründungen für die Tarifrunde, auch die
letzte Antwort des DGB, haben gezeigt, daß es der
DGB-Tarifgemeinschaft vorrangig um den Mindestlohn Leiharbeit geht,
der unbedingt paar Cent höher ausfallen sollte, als der geringfügig
angehobene gesetzliche Mindestlohn ab 2017 - hier wird das
Lohnabstandgebot offenbar neu definiert...
Zum Hintergrund: Der Mindestlohn-TV für die Leiharbeit läuft zum
31.12.2016 ohne Nachwirkung aus, wenn keine neue Vereinbarung
getroffen wird. Zusätzlich sollen die dann neu vereinbarten
Mindeststundenentgelte beim BMAS als gesetzliche Lohnuntergrenze
beantragt werden, was etwas dauert. Deshalb schaut es danach aus, dass
der Entgelt-TV rasch abgeschlossen werden soll, um dann anschließend
die unterste Entgeltgruppe E1 wieder als Mindestlohn in der Zeitarbeit
ab Januar zu erreichen.
Denn: Die unterste Lohngruppe im Entgelttarifvertrag bildet die
Grundlage für den Mindestlohntarifvertrag. Der Mindestlohntarifvertrag
bildet wiederum die Grundlage für die Lohnuntergrenze in der
Rechtsverordnung, die dann durch das Bundesarbeitsministerium erlassen
wird. Das Besondere ist, dass die Lohnuntergrenze in der
Rechtsverordnung auch in der verleihfreien Zeit gilt. Dabei sind
jeweils die unterste Lohngruppe für Ost und West im
Mindestlohntarifvertrag und im Entgelttarifvertrag identisch.
Reihenfolge also: 1. Entgelt-TV, 2. Mindestlohn-TV i. d. Leiharbeit.
Die E1 im Westen ist derzeit bei 9 Euro. Der Mindestlohn (Leiharbeit)
bis Ende 2016 ebenfalls.
Und es geht um richtig richtig viel Geld in der Verleihfreien Zeit
(verglichen mit einem Equal Pay): Die Forderung ist ja "mindestens" 70
Cent/Stunde und ihre (sehr unwahrscheinliche) volle Umsetzung
bedeutete im Westen 9,70 Euro und im Osten 9,20 Euro gegenüber dem ab
2017 gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro/Stunde - rechnet selbst
nach...
Übrigens wurde im ZOOM-Forum bereits nachgerechnet, dass das erste
Angebot der ZAF-Verbände von 2% in Stufen ab Januar für den Osten
bedeutet hätte, dass die 2% (17 Cent) einen Stundenlohn ab Januar von
8,67 ergäben, der dann unter dem neuen Mindestlohn von 8,84 gelegen
hätte...
b) Uns erreichte das (glaubwürdige) Gerücht, dass die nächste
Tarifkommissionssitzung der IGM erst nach dem Verhandlungsergebnis
stattfinden soll - und sie ist auf den 24.11.2016, wie immer in
Frankfurt/M., terminiert!
Also: Proteste vor dem Verhandlungsort sind zwar Ehrensache, werden
aber sicher niemand beeindrucken. Wer verhindern will, dass die
DGB-Tarifgemeinschaft aktiv zur Schlechterstellung der
LeiharbeiterInnen beiträgt, mobilisiert bitte am Arbeitsplatz wie
privat für eine wahre Flut an Protesten!
Übrigens: Die schwer zu ertragende Anhörung zu Leiharbeit und
Werkverträgen im Bundestag am 17.10. hat immerhin mehrfach zur Sprache
gebracht, wie erklärungsbedürftig Tarifverträge sind, die hinter den
mageren Gesetzesvorgaben zurück bleiben. Oder, auf das Gesetz bezogen,
welche Luftnummer ein Gesetz darstellt, daß für alle Verbesserungen
Tarifabweichungen vorsieht... Siehe dazu:
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