Donnerstag, 20. Oktober 2016

Equal Pay für LeiharbeiterInnen, diskriminierende Tarifverträge ersatzlos kündigen!



[Update 16 vom 19.10.16] Nächster Verhandlungstermin am 11.11.: Der 
Ort steht fest - und die Zeit drängt!

Der Verhandlungsort der DGB TG mit BAP/iGZ am 11. November in Hamburg 
ist das Hotel Holiday Inn, Billwerder Neuer Deich 14. Vorbesprechung 
soll um 10 Uhr sein, Start der Verhandlungsrunde ist um 11 Uhr... 
Einiges spricht dafür, dass es die letzte Verhandlungsrunde sein könnte:

a) Alle gewerkschaftlichen Begründungen für die Tarifrunde, auch die 
letzte Antwort des DGB, haben gezeigt, daß es der 
DGB-Tarifgemeinschaft vorrangig um den Mindestlohn Leiharbeit geht, 
der unbedingt paar Cent höher ausfallen sollte, als der geringfügig 
angehobene gesetzliche Mindestlohn ab 2017 - hier wird das 
Lohnabstandgebot offenbar neu definiert...

Zum Hintergrund: Der Mindestlohn-TV für die Leiharbeit läuft zum 
31.12.2016 ohne Nachwirkung aus, wenn keine neue Vereinbarung 
getroffen wird. Zusätzlich sollen die dann neu vereinbarten 
Mindeststundenentgelte beim BMAS als gesetzliche Lohnuntergrenze 
beantragt werden, was etwas dauert. Deshalb schaut es danach aus, dass 
der Entgelt-TV rasch abgeschlossen werden soll, um dann anschließend 
die unterste Entgeltgruppe E1 wieder als Mindestlohn in der Zeitarbeit 
ab Januar zu erreichen.
Denn: Die unterste Lohngruppe im Entgelttarifvertrag bildet die 
Grundlage für den Mindestlohntarifvertrag. Der Mindestlohntarifvertrag 
bildet wiederum die Grundlage für die Lohnuntergrenze in der 
Rechtsverordnung, die dann durch das Bundesarbeitsministerium erlassen 
wird. Das Besondere ist, dass die Lohnuntergrenze in der 
Rechtsverordnung auch in der verleihfreien Zeit gilt. Dabei sind 
jeweils die unterste Lohngruppe für Ost und West im 
Mindestlohntarifvertrag und im Entgelttarifvertrag identisch.
Reihenfolge also: 1. Entgelt-TV, 2. Mindestlohn-TV i. d. Leiharbeit. 
Die E1 im Westen ist derzeit bei 9 Euro. Der Mindestlohn (Leiharbeit) 
bis Ende 2016 ebenfalls.

Und es geht um richtig richtig viel Geld in der Verleihfreien Zeit 
(verglichen mit einem Equal Pay): Die Forderung ist ja "mindestens" 70 
Cent/Stunde und ihre (sehr unwahrscheinliche) volle Umsetzung 
bedeutete im Westen 9,70 Euro und im Osten 9,20 Euro gegenüber dem ab 
2017 gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro/Stunde - rechnet selbst 
nach...
Übrigens wurde im ZOOM-Forum bereits nachgerechnet, dass das erste 
Angebot der ZAF-Verbände von 2% in Stufen ab Januar für den Osten 
bedeutet hätte, dass die 2% (17 Cent) einen Stundenlohn ab Januar von 
8,67 ergäben, der dann unter dem neuen Mindestlohn von 8,84 gelegen 
hätte...

b) Uns erreichte das (glaubwürdige) Gerücht, dass die nächste 
Tarifkommissionssitzung der IGM erst nach dem Verhandlungsergebnis 
stattfinden soll - und sie ist auf den 24.11.2016, wie immer in 
Frankfurt/M., terminiert!

Also: Proteste vor dem Verhandlungsort sind zwar Ehrensache, werden 
aber sicher niemand beeindrucken. Wer verhindern will, dass die 
DGB-Tarifgemeinschaft aktiv zur Schlechterstellung der 
LeiharbeiterInnen beiträgt, mobilisiert bitte am Arbeitsplatz wie 
privat für eine wahre Flut an Protesten!

Übrigens: Die schwer zu ertragende Anhörung zu Leiharbeit und 
Werkverträgen im Bundestag am 17.10. hat immerhin mehrfach zur Sprache 
gebracht, wie erklärungsbedürftig Tarifverträge sind, die hinter den 
mageren Gesetzesvorgaben zurück bleiben. Oder, auf das Gesetz bezogen, 
welche Luftnummer ein Gesetz darstellt, daß für alle Verbesserungen 
Tarifabweichungen vorsieht... Siehe dazu:

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