Dienstag, 17. Januar 2017

Alles war klar für das NPD-Verbot, doch es kam nicht

 

Verfassungsrichter entschieden zu Gunsten der rechtsradikalen Partei, doch deren Erben sind schon beim Leichenschmaus

NPD
Alles war vorbereitet. Vor allem den Ländern, denn die vor allem sind für den Vollzug eines Parteienverbots verantwortlich. Wären die Karlsruher Richter dem Antrag gefolgt, hätte man bundesweit das Vermögen der NPD sowie alles, was deren Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten sowie dem Ring Nationaler Frauen gehört, einziehen müssen. So da was wäre. Denn erstens ist die NPD ziemlich pleite und zweitens haben die Verantwortlichen sicher nicht gewartet, bis jemand mit Vollzugsvollmacht die Hand aufhält. Nicht so einfach wegschaffen kann man Immobilien. Die hätten bei einem Verbot gleichfalls gemeinnützigen Zwecken im Bund oder in den Ländern zugeführt werden können.
Die Polizeibehörden und auch die Inlandsgeheimdienste waren angeblich bereit. Angeblich hat man in der vergangenen Zeit die Quartiere und Treffpunkte der NPD sorgsamer beobachtet. Doch da man - weil man den Erfolg eines Verbotsverfahrens nicht abermals behindern wollte - alle relevanten V-Leute aus der rechtsextremistischen Partei abgezogen hat, werden die Behörden wohl wenig aus dem Innenleben der Partei erfahren haben.
Unterschiedlich betroffen von einem Verbot wären die Mandatsträger der NPD gewesen. Doch in der Regel hätten sie ihre Sitze in den Kreistagen oder Stadträten verloren. Die Partei zählt (Stand November 2016) 338 kommunale Mandate auf. 264 davon sind in ostdeutschen Volksvertretungen. In Thüringen waren es zuletzt 58 in 35 Kommunalvertretungen. Nach eigener Aussage unterhält die NPD in dem rot-rot-grün regierten Land 17 Kreisverbände. In Mecklenburg-Vorpommern sind 49 Mandate gelistet, in Brandenburg 47 und in Sachsen-Anhalt 30. Unter den ursprünglichen Bundesländern ragt Hessen mit 23 Mandaten hervor.
Bei einem Verbot wäre es nicht gestattet gewesen, Ersatzorganisationen zu schaffen. Aber längst haben andere rechtsextreme Organisationen damit begonnen, die NPD »zu flöhen«. Die Nähe mancher Reichsbürger, die durch ihre »Waffenaffinität« auffallen, zu den nationalistischen und völkischen Ansichten der NPD ist nicht zu übersehen. Die Partei der »Dritte Weg« gehört ebenfalls zu den NPD-Erben. Einst hat man diese Gruppierung gegründet, um Mitglieder und Anhänger des 2014 verbotenen »Freies Netz Süd« und die der Revolutionären Nationalen Jugend nicht heimatlos werden zu lassen. Doch nicht nur im Ursprungsland Franken sind die Drittwegler aktiv. Sie haben auch Einfluss in Sachsen, vor allem im Vogtland. Dort »beraten« sie ganz offen, wie man mit »diesen Asylanten« umgehen sollte, bauten Parteibüros auf, etablierten ihre Szenekneipen, geben sich als »Kümmerer« aus, die sich der Sorgen der Bürger annehmen. Und hinter dieser Fassade predigen sie nicht nur Gewalt.
 

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