Dienstag, 17. Januar 2017

Ermittlungen gegen spanische Guardia Civil wegen ihrer Opfer von Ceuta werden nun doch fortgesetzt



„Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: Das war die Bilanz eines 
Einsatzes der Guardia Civil, Spaniens paramilitärischer 
Polizeieinheit, am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen Marokko und 
der spanischen Exklave Ceuta. Nun hat die Audiencia Provincial (dt. 
Landgericht) in Ceuta entschieden: Die Ermittlungen gegen die Beamten, 
die an dem tödlichen Push-Back (dt. völkerrechtswidrige Zurückweisung) 
beteiligt waren, werden wieder aufgenommen. Es seien nicht genügend 
Zeugen vernommen worden und die Obduktion der Todesopfer sei 
ungenügend gewesen. Damit nahm das Gericht eine Beschwerde an, die der 
Madrider Kooperationsanwalt des ECCHR gegen die Einstellung des 
Verfahrens im Oktober 2015 eingelegt hatte.  „Die Opfer von Ceuta 
mussten vor Krieg, Not und Elend fliehen. An Europas Grenzen wurden 
sie dann rechtswidrig und brutal abgewehrt. Jetzt gewährt ihnen 
Spaniens Justiz endlich das grundlegende Recht, ihre Rechte 
einzufordern“, sagte Gonzalo Boye, ECCHR-Kooperationsanwalt in 
Spanien“ – so beginnt die Pressemitteilung „Hoffnung auf Gerechtigkeit 
für Opfer von tödlichem Push-Back an spanisch-marokkanischer Grenze“ 
des ECCHR vom 13. Januar 2017 über den nun erfolgreichen Einspruch 
gegen die Einstellungsverfügung von 2015
https://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/migration-und-flucht/ceuta/articles/ceuta-neu-17jan.html

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