Dienstag, 17. Januar 2017
Ermittlungen gegen spanische Guardia Civil wegen ihrer Opfer von Ceuta werden nun doch fortgesetzt
„Mindestens 15 Tote und viele Verletzte: Das war die Bilanz eines
Einsatzes der Guardia Civil, Spaniens paramilitärischer
Polizeieinheit, am 6. Februar 2014 an der Grenze zwischen Marokko und
der spanischen Exklave Ceuta. Nun hat die Audiencia Provincial (dt.
Landgericht) in Ceuta entschieden: Die Ermittlungen gegen die Beamten,
die an dem tödlichen Push-Back (dt. völkerrechtswidrige Zurückweisung)
beteiligt waren, werden wieder aufgenommen. Es seien nicht genügend
Zeugen vernommen worden und die Obduktion der Todesopfer sei
ungenügend gewesen. Damit nahm das Gericht eine Beschwerde an, die der
Madrider Kooperationsanwalt des ECCHR gegen die Einstellung des
Verfahrens im Oktober 2015 eingelegt hatte. „Die Opfer von Ceuta
mussten vor Krieg, Not und Elend fliehen. An Europas Grenzen wurden
sie dann rechtswidrig und brutal abgewehrt. Jetzt gewährt ihnen
Spaniens Justiz endlich das grundlegende Recht, ihre Rechte
einzufordern“, sagte Gonzalo Boye, ECCHR-Kooperationsanwalt in
Spanien“ – so beginnt die Pressemitteilung „Hoffnung auf Gerechtigkeit
für Opfer von tödlichem Push-Back an spanisch-marokkanischer Grenze“
des ECCHR vom 13. Januar 2017 über den nun erfolgreichen Einspruch
gegen die Einstellungsverfügung von 2015
https://www.ecchr.eu/de/unsere-themen/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/migration-und-flucht/ceuta/articles/ceuta-neu-17jan.html
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