Dienstag, 17. Januar 2017

Verfassungsgericht lehnt NPD-Verbotsantrag ab

                     
17.01.17 - "Karlsruher Freibrief für neofaschistische NPD - Wehret den Anfängen!" heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung der MLPD. „Das Bundesverfassungsgericht spielt sich gerne als Gralshüter der Demokratie auf. Heute hat es zum zweiten Mal das Verbot der faschistischen NPD verweigert, die bekanntermaßen ein Todfeind von Demokratie und Freiheit ist", erklärt Stefan Engel, Parteivorsitzender der MLPD und Bundestagswahl-Spitzenkandidat der Internationalistischen Liste/MLPD in Thüringen, zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Und weiter:
„Die Begründung ist seltsam: die NPD sei zwar eigentlich undemokratisch und gefährlich, ihr fehle aber gegenwärtig die gesellschaftliche Relevanz. Soll sie also weiterhin staatliche Wahlkampffinanzierung oder öffentliche Räume erhalten, Pogrome als legale Aufmärsche tarnen dürfen? Soll also alles legitimiert werden, was dazu beiträgt, dass sie wieder größer wird? Darf sie dafür ihre mehr als 300 parlamentarischen Mandate behalten?
Dass sich die NPD momentan auf dem absteigenden Ast befindet, liegt an der Wachsamkeit der Antifaschisten, v.a. der Jugend. Dass man den Anfängen wehren muss und nicht warten darf, bis es irgendwann zu spät ist, ist eine wichtige Lehre der Arbeiterbewegung und aller Demokraten aus dem Hitlerfaschismus. Denn die Monopole halten sich solche faschistischen Stoßtrupps als Reserve für eine künftige Zuspitzung des Klassenkampfs – und das mit Segen des höchsten deutschen Gerichts.
Das Urteil ist auch ein Freibrief für Kräfte wie die AfD, die Wegbereiter des Faschismus sind. Mehrere hundert NPD-Mitglieder sind im Verlauf des Verfahrens bereits zur AfD abgewandert.“
,„Völlig verharmlost wird mit dem Urteil der faschistische Terror, für den die NPD eine wesentliche Verantwortung hat", so Gabi Gärtner, stellvertretende Parteivorsitzende und Spitzenkandidatin der Internationalistischen Liste/MLPD in NRW bei der Landtags- und Bundestagswahl 2017. Und weiter: "Über 130 Menschen wurden von Neofaschisten seit 1990 umgebracht. Das Gericht behauptet, bei NPD-Funktionären gäbe es zwar individuelle Verfehlungen, die man aber der Partei nicht zuordnen könne. Die ganze Serie an Pogromen, Brandanschlägen, Hetze und Terror belegt aber, dass das Vorgehen organisiert ist. Wieso ist eigentlich ein Großteil der faschistischen Straftaten bis heute nicht aufgeklärt?“
Die MLPD hatte in ihrem Verbotsantrag darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht der ungeeignete Adressat für ein NPD-Verbot ist. Es kann und muss auf Grundlage der antifaschistischen Regelungen des Grundgesetzes und des Potsdamer Abkommens von der Bundesregierung vollzogen werden, was diese bis heute verweigert. Gabi Gärtner weiter: „Das Urteil zeigt, dass ein Verbot aller faschistischen Organisationen nur durch den Kampf der Massen durchgesetzt werden kann.“

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