Montag, 6. März 2017
[Ab 1.3.2017] Höhere Mindestlöhne in der Leiharbeit bleiben Niedriglöhne
"Heute [1.3.2017] zündet die erste Stufe der zwischen der
DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden Ende
2016 ausgehandelten Entgeltvereinbarungen zu den Mindestlöhnen in der
Arbeitnehmerüberlassung. Mit weit unter zehn Euro pro Stunde bleiben
sie klar im Niedriglohnbereich. (...) Die untersten Löhne in der
Leiharbeit liegen damit weiterhin klar unterhalb der
Niedriglohnschwelle von zuletzt im Rahmen der
Verdienststrukturerhebung 2014 errechneten 10,00 Euro (ohne Einbezug
der Auszubildenden) (...) Daran ändert sich auch mit der nächsten
Lohnanhebung zum 01.04.2018 nichts, denn dann werden die
Mindestentgelte im Osten wie im Westen weiterhin unterhalb der
Zehn-Euro-Marke bleiben. Das sind fürwahr Niedriglöhne, die so recht
zum Billigheimer- und Dumping-Image der Branche passen. (...) Der
neuerliche Abschluss von Tarifverträgen in der Leiharbeit seitens der
DGB-Gewerkschaften war sowieso umstritten. KritikerInnen monieren,
dass die ArbeitnehmerInnenvertreter damit ohne Not die Möglichkeit aus
der Hand gegeben haben, das selbst gesetzte Ziel und Versprechen des
„Equal Pay“ (gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob in Leiharbeit
oder in Festanstellung) unmittelbar zu verwirklichen. Abgesehen von
den hier deutlich werdenden grundsätzlichen Widersprüchen in der
Gewerkschaftsstrategie bei der Leiharbeit sind die erreichten
Tarifsteigerungen für sich betrachtet nicht gerade üppig zu nennen.
Offensichtlich konnte die Tarifgemeinschaft Leiharbeit die Exit-Option
(Wenn die Verhandlungen platzen, dann gibt es Equal Pay) nicht
glaubwürdig als Druckmittel einsetzen, wenn sie es denn überhaupt
versucht hatte..." Beitrag von Markus Krüsemann vom 1. März 2017 bei
der Informationsplattform für atypische & prekäre Beschäftigung
https://www.miese-jobs.de/chroniken/01-03-17/
Unser Reden - siehe die Bewertung des "Verhandlungserfolges" im
Dossier: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17
http://www.labournet.de/?p=100686
Trotzdem kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell die
aktuellen regierungsamtlichen Erwerbslosenzahlen mit der Feststellung:
"... Inmitten dieser guten Lage bleibt das Problem atypischer und
schlecht bezahlter Beschäftigung, wie z.B. Leiharbeit, Werkverträge
und Minijobs. Diese Zustände darf ein Land wie Deutschland nicht
einfach hinnehmen. Solche Beschäftigungsverhältnisse brauchen Regeln
bzw. müssen politisch zurückgedrängt werden - zugunsten guter
tarifgebundener Arbeit und regulärer Beschäftigung. Das bleibt eine
Aufgabe, gerade in „guten Zeiten“. DGB-Pressemitteilung vom 1. März
2017 : "Körzell: Atypische Beschäftigung zurückdrängen"
http://www.dgb.de/presse/++co++94c4a166-fe7b-11e6-91b4-525400e5a74a
"Gut gebrüllt, Löwe". Warum war der DGB dann aber für einen vom Equal
Pay abweichenden Tarifvertrag und hat so die Schlechterstellung der
atypischenr Beschäftigung selbst mit abgesegnet? Sieht so "gute
tarifgebundene Arbeit" aus???
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