Montag, 6. März 2017

[Ab 1.3.2017] Höhere Mindestlöhne in der Leiharbeit bleiben Niedriglöhne



"Heute [1.3.2017] zündet die erste Stufe der zwischen der 
DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit und den Arbeitgeberverbänden Ende 
2016 ausgehandelten Entgeltvereinbarungen zu den Mindestlöhnen in der 
Arbeitnehmerüberlassung. Mit weit unter zehn Euro pro Stunde bleiben 
sie klar im Niedriglohnbereich. (...) Die untersten Löhne in der 
Leiharbeit liegen damit weiterhin klar unterhalb der 
Niedriglohnschwelle von zuletzt im Rahmen der 
Verdienststrukturerhebung 2014 errechneten 10,00 Euro (ohne Einbezug 
der Auszubildenden) (...) Daran ändert sich auch mit der nächsten 
Lohnanhebung zum 01.04.2018 nichts, denn dann werden die 
Mindestentgelte im Osten wie im Westen weiterhin unterhalb der 
Zehn-Euro-Marke bleiben. Das sind fürwahr Niedriglöhne, die so recht 
zum Billigheimer- und Dumping-Image der Branche passen. (...) Der 
neuerliche Abschluss von Tarifverträgen in der Leiharbeit seitens der 
DGB-Gewerkschaften war sowieso umstritten. KritikerInnen monieren, 
dass die ArbeitnehmerInnenvertreter damit ohne Not die Möglichkeit aus 
der Hand gegeben haben, das selbst gesetzte Ziel und Versprechen des 
„Equal Pay“ (gleicher Lohn für gleiche Arbeit, egal ob in Leiharbeit 
oder in Festanstellung) unmittelbar zu verwirklichen. Abgesehen von 
den hier deutlich werdenden grundsätzlichen Widersprüchen in der 
Gewerkschaftsstrategie bei der Leiharbeit sind die erreichten 
Tarifsteigerungen für sich betrachtet nicht gerade üppig zu nennen. 
Offensichtlich konnte die Tarifgemeinschaft Leiharbeit die Exit-Option 
(Wenn die Verhandlungen platzen, dann gibt es Equal Pay) nicht 
glaubwürdig als Druckmittel einsetzen, wenn sie es denn überhaupt 
versucht hatte..." Beitrag von Markus Krüsemann vom 1. März 2017 bei 
der Informationsplattform für atypische & prekäre Beschäftigung
https://www.miese-jobs.de/chroniken/01-03-17/

Unser Reden - siehe die Bewertung des "Verhandlungserfolges" im 
Dossier: Tarifrunde Leiharbeit 2016/17
http://www.labournet.de/?p=100686

Trotzdem kommentiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell die 
aktuellen regierungsamtlichen Erwerbslosenzahlen mit der Feststellung: 
  "... Inmitten dieser guten Lage bleibt das Problem atypischer und 
schlecht bezahlter Beschäftigung, wie z.B. Leiharbeit, Werkverträge 
und Minijobs. Diese Zustände darf ein Land wie Deutschland nicht 
einfach hinnehmen. Solche Beschäftigungsverhältnisse brauchen Regeln 
bzw. müssen politisch zurückgedrängt werden - zugunsten guter 
tarifgebundener Arbeit und regulärer Beschäftigung. Das bleibt eine 
Aufgabe, gerade in „guten Zeiten“. DGB-Pressemitteilung vom 1. März 
2017 : "Körzell: Atypische Beschäftigung zurückdrängen"
http://www.dgb.de/presse/++co++94c4a166-fe7b-11e6-91b4-525400e5a74a

"Gut gebrüllt, Löwe". Warum war der DGB dann aber für einen vom Equal 
Pay abweichenden Tarifvertrag und hat so die Schlechterstellung der 
atypischenr Beschäftigung selbst mit abgesegnet? Sieht so "gute 
tarifgebundene Arbeit" aus???

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