Montag, 6. März 2017

Dauer-Leih-Schwestern vom DRK: Auch in Zukunft im Angebot? Da muss die Ministerin selbst Hand anlegen, um das hinzubiegen



"Täglich werden zehntausende Kranke von Schwestern des Deutschen Roten 
Kreuzes (DRK) gepflegt. (...) Man muss sich klar machen, mit was für 
einer Beschäftigungskonstruktion wir es hier zu tun haben: Die 
DRK-Schwestern sind (bis vor kurzem) nach der Definition des 
Bundesarbeitsgerichts keine Beschäftigte nach dem 
Betriebsverfassungsgesetz und verfügen über keine Arbeitsverträge und 
-rechte. Sie besitzen keinen Kündigungsschutz und dürfen auch keinen 
Betriebsrat wählen. Sie leisten Arbeit aufgrund ihrer 
DRK-Mitgliedschaft, ihr Gehalt auf Tarifniveau wird ihnen offiziell 
als „Aufwandsentschädigung für karitativen Einsatz“ von der 
Schwesternschaft gezahlt. Bei Konflikten zählt ausschließlich die 
Vereinssatzung. Aber das ganz Konstrukt wurde in Frage gestellt und 
der Streit darüber vor die Gerichte getragen. (...) Eine unbefristete 
vollständige Herausnehme dieser Personengruppe aus dem Geltungskreis 
des AÜG wäre ein rechtssystematisch "mutiger" Ansatz, um das nett zu 
formulieren. Mögliche Folgeprobleme (beispielsweise die absehbare 
Forderung anderer Branchen und Unternehmen, eine vergleichbare 
Sonderregelung für die eigenen Beschäftigten zu bekommen) liegen auf 
der Hand..." Beitrag von Stefan Sell vom 1. März 2017 bei Aktuelle 
Sozialpolitik
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/03/dauer-leih-schwestern-vom-drk.html

Siehe weitere neue Informationen zu diesem Skandal im Dossier
http://www.labournet.de/?p=107598

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