Montag, 6. März 2017
Dauer-Leih-Schwestern vom DRK: Auch in Zukunft im Angebot? Da muss die Ministerin selbst Hand anlegen, um das hinzubiegen
"Täglich werden zehntausende Kranke von Schwestern des Deutschen Roten
Kreuzes (DRK) gepflegt. (...) Man muss sich klar machen, mit was für
einer Beschäftigungskonstruktion wir es hier zu tun haben: Die
DRK-Schwestern sind (bis vor kurzem) nach der Definition des
Bundesarbeitsgerichts keine Beschäftigte nach dem
Betriebsverfassungsgesetz und verfügen über keine Arbeitsverträge und
-rechte. Sie besitzen keinen Kündigungsschutz und dürfen auch keinen
Betriebsrat wählen. Sie leisten Arbeit aufgrund ihrer
DRK-Mitgliedschaft, ihr Gehalt auf Tarifniveau wird ihnen offiziell
als „Aufwandsentschädigung für karitativen Einsatz“ von der
Schwesternschaft gezahlt. Bei Konflikten zählt ausschließlich die
Vereinssatzung. Aber das ganz Konstrukt wurde in Frage gestellt und
der Streit darüber vor die Gerichte getragen. (...) Eine unbefristete
vollständige Herausnehme dieser Personengruppe aus dem Geltungskreis
des AÜG wäre ein rechtssystematisch "mutiger" Ansatz, um das nett zu
formulieren. Mögliche Folgeprobleme (beispielsweise die absehbare
Forderung anderer Branchen und Unternehmen, eine vergleichbare
Sonderregelung für die eigenen Beschäftigten zu bekommen) liegen auf
der Hand..." Beitrag von Stefan Sell vom 1. März 2017 bei Aktuelle
Sozialpolitik
http://aktuelle-sozialpolitik.blogspot.de/2017/03/dauer-leih-schwestern-vom-drk.html
Siehe weitere neue Informationen zu diesem Skandal im Dossier
http://www.labournet.de/?p=107598
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