Donnerstag, 16. März 2017
Stellungnahme der Kläger zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen zum Streik bei Mercedes
"Ein weiteres Mal verweigert sich ein Gericht, die bisherige
reaktionäre Rechtssprechung in der Frage des Streikrechts auch nur
anzutasten: Wieder wird mit formalen, „prozessualen Gründen“ (so das
LAG) eine „sicherlich hochspannende Frage“ (LAG) zielsicher umschifft.
Wer will sich schon die Karriere versauen, in einer Zeit, da das
Streikrecht, da Arbeitnehmerrechte in diesem Land und in ganz Europa
täglich geschliffen werden, in denen die Rechtlosigkeit des Leih-,
besser: Zwangsarbeiters zum millionenfachen Standard gewoden ist?..."
Stellungnahme zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen der Sprecher
der Kläger vom 9. März 2017 im Volltext im Dossier
http://www.labournet.de/?p=71957
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