Donnerstag, 20. Juli 2017

Bundesverfassungsgericht: "Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar" - nun bleibt also nur der Streik?!


a) Klassenjustiz in Aktion: Die Entscheidung des 
Bundesverfassungsgerichts zur Tarifeinheit ist ein Gefälligkeitsurteil 
für Kabinett und Kapital

"... Der Grund für die extrem vielen inneren Widersprüche dieses 
Urteils liegt in der Tatsache begründet, dass der Grundgesetzartikel 9 
Abs 3 (Koalitionsfreiheit) eigentlich gar keinen 
Interpretationsspielraum offenlässt, die Mehrheit des 
Bundesverfassungsgerichts aber (mit 6 gegen 2) sich entschlossen 
hatte, der Bundesregierung die Stange zu halten. (...) Wie selbst das 
BVerfG zugeben muss, ist eine Vereinigung nur dann eine Gewerkschaft, 
wenn sie auch streiken darf. Welchen Sinn aber ein Streikrecht haben 
soll, wenn es absehbar zu keinem Ergebnis führen kann, weil der 
möglicherweise erzielte Tarifabschluss nachher keine Anwendung finden 
wird (weil durch einen anderen Tarifertrag „verdrängt“), das wird 
tunlichst ausgeklammert. (...) Am schlimmsten trifft es die kleinen – 
politisch anders ausgerichteten – Gewerkschaften, wie etwa die FAU. 
Diesen wird ohne jegliche Chance auf eigenständige 
Interessenvertretung ein Grundrecht, wie würden sagen ein 
Menschenrecht, streitig gemacht. (...) Die Verantwortung von Seiten 
maßgeblicher DGB-Gewerkschaften, allen voran IGM und IG BCE, ist 
bedeutsam. Hätten sie sich von vornherein gegen das Gesetz gestellt, 
wäre manches anders gelaufen. Die IG BCE hat sich sogar über das 
Urteil ausgesprochen gefreut. Markige Worte allein werden das Urteil 
nicht kippen oder den „Gesetzgeber“ umstimmen. Die Niederlage, die die 
Lohnabhängigen und ihre Gewerkschaften mit diesem Gesetz und jetzt mit 
dem Urteil erlitten haben, wird nur mit entschlossenem Kampf und 
langem Atem zu überwinden sein..." Kommentar von Jakob Schäfer vom 
16.7.2017 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/07/teg_jschaefer.pdf

b) Das Gesetz ohne Wirkung

"Über die Vorlage zur »Tarifeinheit« wurde viel gestritten. Aber wann 
werden Regelungen der einen Gewerkschaft durch die einer anderen 
verdrängt? Eine Erklärung (...) Den Unternehmen liefert das 
Tarifeinheitsgesetz Möglichkeiten, sich aus den bei ihnen unbeliebten 
Flächentarifverträgen zu verabschieden – zumindest war das die 
Absicht. (...) Das Mehrheitsprinzip wurde bestätigt. Es wurde aber mit 
so zahlreichen Einschränkungen versehen, dass nur noch wenig von ihm 
übrig bleibt..." Artikel von Wolfgang Däubler in der jungen Welt vom 
18.07.2017
https://www.jungewelt.de/artikel/314661.das-gesetz-ohne-wirkung.html

Siehe weitere Kommentare im Dossier
http://www.labournet.de/?p=80810

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