Samstag, 8. Juli 2017
Gesamthafenbetriebsverein Bremen (GHB)
Mitarbeiter des GHB erfolgreich! Weiterbeschäftigung von Gekündigten
im Hafenbereich nach Vergleich vor dem Arbeitsgericht
"Die ersten beiden Klagen gegen die Kündigung von Beschäftigten aus
dem Bereich Containerpackstationen beim Gesamthafenbetrieb in
Bremerhaven waren erfolgreich. Vor dem Arbeitsgericht Bremerhaven
einigten sich die von unserer Kanzlei vertretenen Beschäftigten
bereits in der Güteverhandlung mit dem GHB auf eine
Weiterbeschäftigung der Betroffenen im Hafenbereich (Autoumschlag).
Zunächst hatte sich der Arbeitgeber einen Widerruf des Vergleiches
vorbehalten. Kurze Zeit später erklärte er jedoch sein Einverständnis.
Den beiden Klägern war im Zuge der beim GHB vollzogenen
Massenentlassungen wie zahlreichen ihrer Kollegen aus betrieblichen
Gründen gekündigt worden. Der Betriebsrat hatte zuvor einer sog.
Namensliste (die Kündigungen erleichtert) im Rahmen eines
Interessenausgleichs zugestimmt. An dem Vergleich war der Betriebsrat
entgegen anderslautenden Gerüchten in keiner Weise beteiligt. Ob es in
weiteren noch anhängigen Verfahren zu einer ähnlichen Einigung kommt,
ist noch unklar." Pressemitteilung der Kanzlei RAT & TAT vom 1.7.2017
Im Anschreiben dazu wird zur Rolle des Betriebsrats zudem ausgeführt:
"Da zwischenzeitlich in einigen sozialen Medien (Facebook) das Gerücht
aufgetaucht war, daß an der Einigung mit dem Arbeitgeber des GHB
Bremerhaven der zuständige Betriebsrat beteiligt gewesen sei, weisen
wir nochmals darauf hin, daß dies unzutreffend ist. Die Einigung wurde
noch in der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht Bremerhaven ohne
Kenntnis und Zutun des Betriebsrats nur zwischen den Parteien des
Rechtsstreits rzielt. Der Betriebsrat hatte im Gegenteil zuvor einer
Namensliste der Gekündigten zugestimmt, wodurch im Gegenteil die
Entlassung von Betroffenen grds. erheblich erleichtert wird."
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