Samstag, 8. Juli 2017

NetzDG: Fake-Law gegen Hate-Speech


"Der Bundestag hat heute [30. Juni] das Netzwerkdurchsetzungsgesetz  
beschlossen. Etwas gegen die Macht der privatisierten Öffentlichkeiten  
zu tun, ist generell richtig. Doch der eingeschlagene Weg und die  
Umsetzung samt einer Privatisierung der Rechtsdurchsetzung überzeugen  
überhaupt nicht. (...) Auch wenn der Name des Gesetzes es suggeriert:  
Zunächst einmal verbessert das Gesetz die Rechtsdurchsetzung kaum.  
Sondern es nimmt die Rechtsauslegung im Bereich potentiell strafbarer  
Inhalte, die Entscheidung, was strafbar oder offensichtlich strafbar  
ist, aus der Verantwortung von Gerichten und überträgt sie den  
Plattformen bzw. den zuletzt noch in den Gesetzesentwurf eingeführten  
Einrichtungen einer regulierten Selbstregulierung. (...) Das Gesetz  
verbessert also nicht die Rechtsdurchsetzung durch Gerichte, sondern  
es privatisiert die Rechtsauslegung. Nimmt man die eigentliche  
Rechtsdurchsetzung, fokussiert das Gesetz auf das Löschen statt  
Strafen, durch private Akteure. Es überträgt also denjenigen, die in  
ihrer Macht begrenzt werden sollen, zentrale rechtsstaatliche  
Verantwortung. Nicht einmal ein Widerspruchsrecht für gelöschte  
Inhalte ist geplant. (...) Und während die Bundesregierung noch darauf  
hofft, dass demnächst bei Facebook & Co mehr Mitarbeiter bei  
Mindestlohn innerhalb von zehn Sekunden entscheiden sollen, ob etwas  
gelöscht wird oder nicht, sehen wir schon neue Trends: Künstliche  
Intelligenz und Algorithmen werden zukünftig viel stärker in die  
Inhalte-Moderation integriert, so dass die Zahl der Arvato-Mitarbeiter  
irgendwann irrelevant wird..." Kommentar von Markus Beckedahl vom 30.  
Juni 2017 bei Netzpolitik.org (unter der Überschrift "Das große  
Löschen beginnt" erschien dieser Kommentar leicht gekürzt auch bei der  
SZ am 28. Juni 2017)
https://netzpolitik.org/2017/netzdg-fake-law-gegen-hate-speech/

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